Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sulz am Neckar

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Dienstleistungen

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Ablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Gebühren

Keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG): Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Sulz am Neckar
07454/9650-0stadtverwaltung(@)sulz.de07454/9650-12
Steueramt
Sachgebiet Stadtkasse

Zugehörige Lebenslagen

Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Erleichterungen und Hilfen
Heimtierhaltung
Behinderung
Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
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