Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Voraussetzungen
Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.
Ablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Gebühren
Beim abmelden Ihres Hundes fallen keine Kosten an. Weitere Informationen finden Sie in unserer Hundesteuersatzung.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG)
§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Freigabevermerk
21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg
