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Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Voraussetzungen

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Gebühren

Beim abmelden Ihres Hundes fallen keine Kosten an. Weitere Informationen finden Sie in unserer Hundesteuersatzung.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Freigabevermerk

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Sulz am Neckar
07454/9650-0stadtverwaltung(@)sulz.de07454/9650-12
Steueramt
Sachgebiet Stadtkasse

Zugehörige Lebenslagen

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Hundesteuer
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Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
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