Hundesteuer - Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online Prozesse
Voraussetzungen
Sie halten einen Hund.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Unterlagen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
Die Steuerpflicht beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird oder am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 120,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Sulz am Neckar beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 für das Kalenderjahr 660,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich die Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 € und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1320,00 €.
Für Auskünfte steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.
Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 22.02.2023 freigegeben.